Mai 2026: Im Zusammenhang mit dem Thema „Tod und Sterben“, das laut Bremer Bildungsplan für Jg. 9 im Religionsunterricht vorgesehen ist, besuchte ich mit zwei 9. Klassen ein Bestattungsinstitut. Zum Schluss befragte die Bestatterin die Schüler:innen nach ihren Vorstellungen von dem, was nach dem Tod kommt. „Nichts, aber kein normales Nichts“, „Himmel und Hölle – das hängt von der Lebensführung ab“, „Als irgendetwas wiedergeboren werden“, „Ich weiß es nicht, hoffe aber darauf, alle wiederzusehen“, wurde da beispielsweise geäußert. Jugendliche verschiedener Religionen und Konfessionen und Jugendliche, die keiner Religion angehören, tauschten sich über ihre Vorstellungen aus. Für mich gehört so eine Situation seit langem zum Alltag und es ist für mich mittlerweile kaum noch vorstellbar, dass ich eigentlich für den christlich konfessionellen (evangelischen) Religionsunterricht ausgebildet wurde und diesen auch einige Jahre lang erteilt und vorher viele Jahre selbst als Schülerin in Niedersachen erlebt habe.
Persönliche Erfahrungen mit Religionsunterricht in Bremen
Seit 2005 bin ich Lehrerin an einem Bremer Gymnasium und unterrichte die Fächer Religion und Deutsch. Von der Ausbildung her bin ich evangelische Religionslehrerin und erhielt meine Vokation von der evangelischen Landeskirche Kurhessen-Waldeck. Nach fünf Jahren als Religionslehrerin für evangelische Religion an zwei katholischen Schulen in Fulda und Berlin wechselte ich aus persönlichen Gründen nach Bremen. Vorher war mir nicht bekannt gewesen, dass sich der Religionsunterricht in Bremen grundlegend vom konfessionellen Unterricht, den ich aus meiner eigenen Schulzeit in Niedersachsen und später bei Praktika während meines Lehramtsstudiums in Hessen kennengelernt hatte, unterscheidet. (Die Situation an den katholischen Schulen in Fulda und Berlin war noch einmal anders, da es sich um Privatschulen mit einem jeweils eigenen Curriculum für den Religionsunterricht handelte.)

Plötzlich stand ich vor der Herausforderung, zumindest theoretisch Schüler:innen aller Religionen und Konfessionen sowie ohne Religionszugehörigkeit gemeinsam zu unterrichten – der Religionsunterricht findet in der Sek I im Klassenverband und in der Sek II im Kursverband statt. „Theoretisch“ deshalb, weil ich in den letzten 20 Jahren fast ausschließlich nicht religiöse, christliche und muslimische Schüler:innen unterrichtet habe. „Die allgemeinbildenden öffentlichen Schulen sind Gemeinschaftsschulen mit bekenntnismäßig nicht gebundenem Unterricht in Biblischer Geschichte auf allgemein christlicher Grundlage.“ So heißt es in Artikel 32 der Landesverfassung. 2014 ist allerdings der z. T. für Verwirrung sorgende Name „Biblische Geschichte“ durch „Religion“ ersetzt worden. Von diesem Unterricht können Eltern theoretisch ihre Kinder abmelden, was allerdings an meiner Schule so gut wie nie vorkommt.
Wenngleich es „auf christlicher Grundlage“ heißt, sind die Unterrichtsinhalte überwiegend religionswissenschaftlich und ethisch ausgerichtet. Die (Nicht-) Religionszugehörigkeit der Lehrkraft ist in Bremen nicht relevant – so hatte ich an meiner Schule bereits muslimische, agnostische oder atheistische und christliche Kolleg:innen verschiedener Konfessionen.
Auch wenn in meinen Studien der evangelischen Theologie in Göttingen und der der evangelischen Religion in Kassel interreligiöse Themen nicht komplett ausgespart wurden, haben diese jedoch nie im Fokus gestanden. In den ersten Jahren in Bremen musste ich daher viel dazulernen, was ich in Eigenregie und mit Hilfe von Fortbildungen tat. Schon bald merkte ich, dass mir diese Art Religion zu unterrichten nicht nur besser gefiel als vorher, sondern dass ich mir bald schon gar keine andere Art des Unterrichtens mehr vorstellen konnte.
Perspektiven des Religionsunterrichts
In einer Zeit der zunehmenden Pluralisierung und Säkularisierung braucht es vermutlich mehr Modelle, die sowohl die vielfältige Lebenswirklichkeit von jungen Menschen in den Blick nehmen als auch weiterhin den Fokus auf die Vermittlung (inter-)religiöser Inhalte und Wertvorstellungen legen. Die Zahl der Kinder, die den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht besuchen, ist seit Jahren stark rückläufig. Das geht aus aktuellen Zahlen der KMK hervor, die alle zwei Jahre erhoben werden. So besucht nur noch knapp jedes zweite Schulkind in Deutschland den katholischen oder evangelischen Religionsunterricht. Deutlich gestiegen sind dagegen die Teilnahmezahlen an sogenanntem „Ersatzunterricht“ wie Ethik, Werte und Normen, Philosophie und auch am islamischen Religionsunterricht.
Auf diese Entwicklungen reagiert nun Niedersachsen in Ansätzen durch die Einführung des Faches „Christliche Religion“ ab August 2026 – der Religionsunterricht wird dann von den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern gemeinsam verantwortet und soll mehr auf Gemeinsamkeiten als auf Unterschiede setzen: „Zwischen Bibel, Vielfalt und Lebenswelt“. Laut Artikel lobt Kultusministerin Julia Willie Hamburg dieses Modell als „etwas Historisches“, aber erwähnt werden auch Kritiker:innen, die befürchten, christliche Inhalte könnten in den Hintergrund rücken.
Der Religionsunterricht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Ursprünglich gab es in den meisten westdeutschen Bundesländern den klassisch konfessionellen Unterricht (i.d.R. getrennt nach evangelisch und katholisch). Sonderfälle sind das Hamburger Modell „Religionsunterricht für alle“, das Berliner Modell des freiwilligen Religionsunterrichtes außerhalb der Unterrichtszeit durch die Religionsgemeinschaften (verpflichtend ist dagegen das Fach Ethik) und das Bremer Modell. Da zur Zeit der DDR-Regierung Religion im öffent-lichen Leben nur eine geringe Rolle spielte, waren und sind viele Menschen dort konfessionslos. Das hat auch Auswirkungen auf den Religionsunterricht in Ostdeutschland. In Brandenburg wird das Fach LER (Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde) als verpflichtendes Fach unterrichtet. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es i.d.R. den konfessionellen Unterricht (angeboten werden aber Alternativfächer wie Ethik oder Philosophie).
Aufgrund der bereits erwähnten zunehmenden Säkularisierung in allen Bundesländern wird es immer wichtiger, überall auch Alternativfächer anzubieten. Wegen der steigenden Zahl der Muslim:innen in Deutschland wird mittlerweile verstärkt islamischer Religionsunterricht angeboten. Je nach Bundesland heißt dieser Unterricht auch Islamkunde oder Islamunterricht und ist unterschiedlich organisiert (ordentliches Lehrfach, Modellversuch oder staatlich verantworteter Unterricht). Jüdischer Religionsunterricht ist grundsätzlich als Angebot möglich, findet aber wegen kleiner Schüler:innenzahlen meist nur punktuell statt, z. B. in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen – häufig an jüdischen Schulen. Ähnlich vereinzelt wird Unterricht für christlich-orthodoxe oder alevitische Schüler:innen angeboten. Unterricht in weiteren Religionen, wie z. B. Buddhismus oder Hinduismus, gibt es aufgrund der geringen Schüler:innenzahl bislang kaum als reguläres Schulfach.
Das Bremer Modell
Der Bremer Religionsunterricht hat für mich sehr viele Vorzüge: So werden die Klassen weder nach Konfessionen und/oder Religionen, noch nach Gläubigen und Nicht-Gläubigen getrennt, sondern alle lernen mit- und voneinander. Da das Bremer Curriculum für den Religionsunterricht viele Freiheiten lässt, können auch je nach (religiöser) Zusammensetzung der Klasse Schwerpunkte gesetzt werden. So mag es in einer 5. Klasse mit wenigen muslimischen Kindern u. U. ein Vorteil sein, mit dem Thema „Islam“ zu beginnen, um von Anfang an das Zugehörigkeitsgefühl dieser Kinder zu stärken und zu verhindern, dass sie sich als Minderheit sehen. Dagegen kann es in einer Klasse mit überwiegend muslimischer Schüler:innenschaft, was in Bremen nicht selten vorkommt, u. U. besser sein, mit einem ethischen Thema (z. B. Zusammenleben in einer neuen Klasse/Gruppe) zu beginnen, um zu verhindern, dass die nicht-muslimischen Kinder sich ausgegrenzt fühlen etc. (Muslimische Schüler:innen werden hier als Beispiel genannt, weil sie nach den christlichen und den nicht-religiösen Kindern die größte Gruppe darstellen.)
Bei aller Zustimmung zum Bremer Modell sehe ich auch Gefahren bzw. Herausforderungen. Wie kann ich z. B. als ursprünglich evangelische Religionslehrerin bei den Themen „Islam“, „Judentum“ o.Ä. den Schüler:innen, die dieser Religion angehören, gerecht werden? Steht mir da nicht immer meine „christliche Brille“ im Weg? Kann ich bei diesen Themen wirklich ernst genommen werden? In meinem Unterricht sehe ich bisweilen die Tendenz, spezifisch christliche Themen eher kürzer zu behandeln, um zu verhindern, dass mir zum Vorwurf gemacht werden könnte, das Christentum zu priorisieren. Diese Spannung zwischen der eigenen (nicht-)religiösen Verortung (alle bringen ihre eigene religiöse und weltanschauliche Prägung mit) und pluralitätssensiblem Unterricht werden vermutlich viele Kolleg:innen empfinden. Wichtig ist, sich der eigenen „Brille“ bewusst zu sein und sich deutlich zu machen, dass es nicht die Aufgabe ist, jede Religion von innen heraus authentisch zu vertreten, sondern sachgerecht zu informieren, verschiedene Perspektiven sichtbar zu machen und das Verständnis und die Dialogfähigkeit zu fördern. Hilfreich kann es sein, mit Vertreter:innen verschiedener Religionen und Weltanschauungen zu kooperieren – sie z. B. in den Unterricht einzuladen oder sie an ihren „heiligen Orten“ zu besuchen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass das Bremer Modell des Religionsunterrichts große Chancen für gemeinsames Lernen in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft bietet. Gleichzeitig stellt es hohe Anforderungen an Lehrkräfte, die ihre eigene Perspektive reflektieren und dennoch allen Religionen und Weltanschauungen gerecht werden müssen.
Quellenverweise
- Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG ist der Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Er wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Aufgrund der sogenannten Bremer Klausel (Art. 141 GG) ist die Erteilung eines konfessionsgebundenen Religionsunterrichts in den Ländern Bremen, Berlin und Brandenburg allein den Kirchen und den sonstigen Religionsgemeinschaften überlassen. https://www.kmk.org/bildungsministerkonferenz/vertiefende-bildungsinhalte/allgemeinbildende-schulen/religion-philosophie-ethik.html (29.5.2026)
- https://www.uni-bremen.de/religionswissenschaft/profil-forschung/religionspaedagogik (27.5.2026) / https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/grundgesetz-deutschland-bremen-100.html. Zu den historischen Hintergründen vgl. u.a. https://www.theo-web.de/zeitschrift/ausgabe-2007-01/7.pdf (28.5.2026)
- https://www.grundgesetz-fuer-jeden.de/artikel-141.html ; https://www.gew-hb.de/aktuelles/detailseite/das-neue-fach-religion
- https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/christlich-religion-unterricht-100.html
- https://www.weser-kurier.de/deutschland-welt/wie-christlich-muss-religionsunterricht-heute-sein-doc85yfbhv3rwx37gy899y
- Kilian Genius: Zwischen Bibel, Vielfalt und Lebenswelt“, S.12 in: Weser Kurier 26.5.2026
- https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/AW_Religionsunterricht_II_2023_24.pdf
- Vgl. z.B. https://www.herder.de/staatslexikon/artikel/religionsunterricht/
- Vgl. z.B. https://www.bpb.de/themen/infodienst/517598/staatlich-verantworteter-islamischer-religionsunterricht-und-bekenntnisorientierte-moscheeunterweisung/
- https://www.deutschlandfunk.de/religionsunterricht-auf-dem-prueftstand-100.html








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