Reli-Ethik-Blog
Religion, Ethik und Philosophie bei Klett

Urteil zum Schmährelief in Wittenberg

Am 14. Juni 2022 urteilte der Bundesgerichtshof: Das antijüdische Schmährelief darf an seinem Ort bleiben, weil das Schandmal erfolgreich in ein Mahnmal verwandelt worden sei.

Geschichte des Wittenberger Schmähreliefs

Zur Auseinandersetzung mit kirchlichem Antisemitismus gehört auch das Schmährelief in Wittenberg. In „Moment mal! 3“ haben wir es im Kapitel „Wie passen Kirche und Politik zusammen?“ thematisiert.

Das Relief wurde Ende des 13. Jahrhunderts an der Außenfassade der Stadtkirche St. Marien in Wittenberg angebracht. Es stellt eine extreme Herabsetzung des jüdischen Glaubens und damit auch von Jüdinnen und Juden dar und hat unter dem Titel „Judensau“ eine sehr fragwürdige ikonographische Bedeutung erlangt. Ein Online-Lexikon listet allein in Deutschland knapp dreißig Städte auf, in denen im öffentlichen Raum ähnliche Plastiken oder Reliefs zu sehen sind.

1570 wurde das Relief mit einer Überschrift versehen, die sich auf eine 1543 erschienene fast gleichlautende Schrift Martin Luthers bezieht, in der er die Auffassung jüdischer Gelehrter verhöhnt, den heiligen Namen (Ha Schem) Gottes nicht auszusprechen. 1988 wurde eine Bodenplatte ergänzt, die die Funktion haben sollte, das Schmährelief in ein Mahnmal zu transformieren. Inzwischen (und nicht schon in den 1980er-Jahren!) wurde ein Aufsteller ergänzt. Hier findet ihr unter der Zwischenüberschrift „Sachverhalt“ den Text, der auf dem Aufsteller steht.

Rechtsstreit um die Entfernung des Wittenberger Schmähreliefs

Schon lange ist das Relief umstritten. Es gab etliche Initiativen, die den Text der Bodenplatte für nicht ausreichend und für nicht verständlich hielten, um die beleidigende Wirkung des Reliefs aufzuheben. 2018 schließlich legte ein jüdischer Bürger Klage ein, die er nun in dritter Instanz verlor. Die Kirchengemeinde darf das Relief, das in den 1980er-Jahren saniert wurde, hängen lassen. Die Urteilsbegründung hebt darauf ab, dass die beleidigende Wirkung, die bei isolierter Betrachtung nach wie vor bestehe, durch Bodenplatte und Aufsteller aufgehoben sei. An den Gefühlen des Klägers ändert dieses Urteil nichts: Er möchte auch noch vor das Bundesverfassungsgericht und zur Not vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Der Straftatbestand der Beleidigung (§185 StGB) sei jedoch nicht erfüllt. Im Urteil heißt es, die Kirchengemeinde habe das „Schandmal“ in ein „Mahnmal“ umgewandelt, das nun mit seinen drei Teilen Relief, Bodenplatte und Aufsteller ermögliche, dem Gedenken und der Erinnerung an die jahrhundertelange Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens bis hin zu ihrer systematischen Ermordung während der nationalsozialistischen Herrschaft Raum zu geben. Dadurch habe sich die Kirchengemeinde auch distanziert von der Judenfeindlichkeit, die das Relief bei isolierter Betrachtung nach wie vor transportiere.

Fragen, die bleiben

  • Leuchtet die Urteilsbegründung ein? Lässt sich durch die Texte tatsächlich eine Distanzierung belegen?
  • Was wirkt stärker? Eine bildliche Darstellung bzw. Plastik oder schriftliche Informationen?
  • Und was ist der bessere Ort für die Einordnung problematisch gewordener Denkmale? Ein Museum oder der öffentliche Raum?

Ich denke: In Zeiten von Identitäts-, Rassismus- und Genderstern-Debatten mutet dieses Urteil seltsam aus der Zeit gefallen an. Ist die Wirkung des judenfeindlichen Reliefs wirklich „umgewandelt“ worden? Was meint ihr?

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Über die Autorin

Dr. Bärbel Husmann

Gemeinsam mit Rainer Merkel gebe ich das Schulbuch „Moment mal!“ für den Ev. Religionsunterricht heraus. Aktuell arbeite ich gemeinsam mit meinem Mitherausgeber Tim Krechting an „Moment mal! Christliche Religion“, mit dem wir die niedersächsischen Kolleg:innen und Schüler:innen unterstützen wollen, wenn im Schuljahr 2025/26 der konfessionelle Religionsunterricht durch einen von beiden Kirchen verantworteten Christlichen Religionsunterricht abgelöst wird. Das ist derzeit mein spannendstes Projekt, denn auch das Team der Autorinnen und Autoren ist gemischt-konfessionell. Dreißig Jahre lang habe mit Freude an verschiedenen Gymnasien in Niedersachsen und NRW Ev. Religion und Chemie unterrichtet. Und zwischendrin habe ich sieben Jahre lang als Fortbildnerin für Lehrerinnen und Lehrer am Religionspädagogischen Institut Loccum gearbeitet.

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