Präambel und Religionsfreiheit
In der Präambel des Grundgesetzes heißt es:
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. […].“
Und im Folgenden garantiert Art. 4:
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Glaubens- und Gewissensfreiheit sind nach Art. 4 ein Grundrecht. Aber kann die Freiheit des Glaubens wirklich durch eine Verfassung garantiert werden, in der selbst auf eine religiöse Kraft Bezug genommen wird? Kritiker des sogenannten „Gottesbezugs“ in der Präambel bezweifeln dies und sehen im Gottesbezug zudem einen klaren Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität des Staats. Was hat es also mit dem Gottesbezug im Grundgesetz auf sich?
Wie „Gott“ in das Grundgesetz kam…
Die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes ist eng mit dem Unrechtsregime des Nationalsozialismus und der Herrschaftsform des Totalitarismus verbunden. Mit dem Bezug auf Gott wollten die Mütter und Väter des Grundgesetzes vor allem endgültig einen Schlussstrich unter das System des Nationalsozialismus und dessen Herrschaftsideologie setzen.
Durch den Bezug auf Gott wird nach Auffassung vieler Verfassungsexpertinnen und -experten die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates nicht grundsätzlich gefährdet.
Es ergäbe sich nur einen Widerspruch zum Neutralitätsgebot, sofern sich das Grundgesetz auch für einen dezidiert religiösen – ob christlich oder anderweitig religiösen – Staat ausspräche. Der Bezug auf Gott in der Präambel sei daher vielmehr als grundsätzlicher Hinweis über die Beweggründe, Motive und Ziele des Gesetzgebers zu verstehen. Der Gottesbezug verdeutliche dabei, dass alle staatliche Gewalt an übergesetzliche Grundlagen gebunden ist, er selbst niemals die letztgültige Instanz sein kann und damit selbst begrenzt ist. Der Gottesbezug wird daher häufig auch als Ausdruck von Demut verstanden.
Von welchem Gott spricht das Grundgesetz eigentlich?
Auch wenn der „Gottesbezug“ im Grundgesetz keinen offensichtlichen Verweis auf ein bestimmtes Gottesbild, eine konkrete Religion zulässt, so hatten entstehungsgeschichtlich betrachtet die Urheberinnen und Urheber des Grundgesetzes bei dessen Ausarbeitung zweifellos den christlich-biblischen Gott vor Augen. Daher kann einerseits im Unterricht den Implikationen des biblischen Gottesbildes auf das Grundgesetzes – dessen zugrundeliegende Werte und Menschenbild – nachgespürt oder aber sich auch kritisch mit der Frage auseinandergesetzt werden, wie bzw. sogar ob in einer zunehmend nicht-religiösen oder zumindest nicht-christlichen Gesellschaft eine solche Bezugnahme auf Gott noch angemessen gelesen werden kann.
Anregungen für den Unterricht
Zu Beginn kann die Gegenüberstellung einer aktuellen Statistik zur Religionszugehörigkeit in Deutschland mit dem Text aus der Präambel dazu herangezogen werden, um Irritationen bei den Lernenden auszulösen und um eine problemorientierte Leitfrage (je nach Niveau) zu entwickeln:
- Warum nimmt das Grundgesetz überhaupt auf Gott Bezug?
- Welche christlichen Spuren enthält das Grundgesetz?
- Hilft der Gottesbezug dabei, das Grundgesetz zu verstehen oder irritiert er eher?
- Sollte der Gottesbezug aus der Präambel entfernt werden, wenn immer weniger Menschen an Gott glauben/einer religiösen Gemeinschaft angehören?
Je nach Ziel der Unterrichtseinheit lassen sich unterschiedliche Schwerpunkte setzen, so könnte etwa im Ethikunterricht stärker die Frage nach der Angemessenheit des Gottesbezugs im Grundgesetz in der gegenwärtigen Gesellschaft akzentuiert und im Religionsunterricht verstärkt nach den christlichen Spuren geforscht werden.
Alternativ und/oder ergänzend zum problemorientierten Einstieg können die Lernenden sich auf einer Positionslinie (zur Methode) zur Ausgangsfragestellung positionieren, z. B:

Die Lernenden begründen, warum sie sich an einer bestimmten Stelle aufgestellt haben. Die Positionslinie kann abschließend nochmals zur Reflexion des eigenen Lerngangs von den Lernenden wiederholt werden.
In einer anschließenden Erarbeitungsphase können sie unter Berücksichtigung der Ausgangsfrage Informationen arbeitsteilig zusammentragen und auswerten:
- christliche Spuren im Grundgesetz:
Das Grundgesetz und der Gottesbezug unter der Lupe – DOMRADIO.DE - Entstehung und Bedeutung des Gottesbezugs:
Staat und Kirche – Wie der Gottesbezug in die Präambel des Grundgesetzes kam | deutschlandfunkkultur.de
- Position für und wider den Gottesbezug:
Pro: Bettina Limperg: Gottesbezug im Grundgesetz wertvoll | evangelisch.de
Kontra: „Der Staat muss gottlos sein …“ | hpd
Danach präsentieren die Lernenden die Ergebnisse und diskutieren sie. Abschließend kann ein Meinungsbild (s. o.: Positionslinie) eingeholt und reflektiert werden.
Vertiefend können z. B. im Religionsunterricht einige der Artikel des Grundgesetzes in biblische Gebote umformuliert werden oder die Lernenden verfassen – im Ethikunterricht – eine Petition an den Bundestag für die Beibehaltung des Gottesbezugs im/die Streichung des Gottesbezugs aus dem Grundgesetz.
Wo begegnet ihr in eurem Unterricht dem Grundgesetz? Habt ihr schon einmal über Religions- und Meinungsfreiheit (Art. 4 GG) im Unterricht diskutiert?








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