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Ethische Fallanalyse zum autonomen Fahren

In der Oberstufe (Qualifikationsphase) werden ethische Theorien betrachtet, darunter der Utilitarismus (Bentham, Mill, Singer) und Kants Ethik (kategorischer Imperativ). Nach der Analyse der jeweiligen Theorien bietet es sich an, die Theorien im Philosophie- und Ethikunterricht auch anzuwenden. Hier stellen wir euch eine ethische Fallanalyse zum autonomen Fahren vor und wie ihr diese im Unterricht durchführen könnt.

Ethische Fallanalyse zum autonomen Fahren: Durchführung im Ethik- und Philosophieunterricht

Die Lernenden sollen als Mitglieder einer Ethik-Kommission die Automobilindustrie beraten, wie ein autonomes Fahrzeug lenken soll, wenn eine Kollision mit Menschen unausweichlich ist – ist es „besser“ auszuweichen und in der Folge nur zwei statt mehrerer Menschen zu töten? In der Philosophie ist dieses Gedankenexperiment als sogenanntes „Trolley-Problem“ bekannt.

Einführung in das Thema „ethische Fragen beim autonomen Fahren“

Der Unterricht beginnt mit einem Bildimpuls (Kopiervorlage M 1 – unten kostenlos zum Download). Die Lernenden beschreiben zunächst das Material, bevor sie erklären, warum das Bild Gegenstand einer ethischen Untersuchung sein kann (Impulsfrage: Welche ethischen Fragen sind mit dem autonomen Fahren verbunden?). Antizipierte Antworten sind: Sind die Fahrzeuge sicher vor Manipulationen? Wer trägt die Verantwortung im Fahrzeug? Wie reagieren („entscheiden“) die Fahrzeuge in Gefahrensituationen? Konkretisiert werden die Fragen mit einem zweiten Bildimpuls (Kopiervorlage M 2), der die Schüler vor die Frage stellt, wie ein autonomes Fahrzeug reagieren soll, wenn es zur unausweichlichen Unfallsituation kommt: Sollen zwei Menschen überfahren werden oder mehrere Menschen?

Zu einer ethischen Fallanalyse gehört immer auch eine unreflektierte erste Stellungnahme: Wie würden die Jugendlichen im konkreten Szenario handeln bzw. wie würden sie das Fahrzeug programmieren? Hier sind unterschiedliche Antworten denkbar.

Antizipiert wird, dass die meisten Lernenden dazu tendieren, mit dem Auto einen Menschen zu töten anstelle mehrerer Menschen zu überfahren, da diese Entscheidung das geringere Übel darstellt. Die Lernenden dürften damit eine utilitaristische Position vertreten. Angedacht ist, dass sich die Lernenden in dieser Phase zunächst frei äußern und im Anschluss ein Meinungsbild erhoben wird.

Da den Lernenden durchaus bewusst ist, dass einfache, unreflektierte Entscheidungen nicht ausreichen, um schwierige ethische Fragen zu klären, soll die Fragestellung (Wie soll das Auto programmiert werden?) einer ethischen Fallanalyse zum autonomen Fahren unterzogen werden. Die Lernenden sollen sich dabei als Mitglieder einer Ethik-Kommission verstehen und der Automobilindustrie einen begründeten Vorschlag unterbreiten.

Durchführung der ethischen Fallanalyse zum autonomen Fahren

Im Anschluss daran verteilt ihr ein Arbeitsblatt mit dem fiktiven Szenario und den Handlungsschritten der ethischen Fallanalyse (Kopiervorlage M 3). Die beiden erarbeiteten ethischen Prinzipien werden kurz mit Hilfe der Angaben auf dem Arbeitsblatt wiederholt. Insbesondere leistungsschwache Lernende können von den Angaben auf dem Arbeitsblatt profitieren. Im Anschluss soll sich der Kurs arbeitsteilig mit der ethischen Fallanalyse befassen: Eine Hälfte des Kurses übernimmt die Analyse aus der Perspektive des Utilitarismus, die andere Hälfte des Kurses aus der Perspektive des kategorischen Imperativs (jeweils in Einzelarbeit). Lernende aus arbeitsgleichen Gruppen finden sich anschließend zum Austausch mit einem Partner zusammen.

Diese kooperative Unterrichtsform (think – pair – share) ermöglicht vor allem die Einbindung leistungsschwacher und zurückhaltender Lernender. Die Partnergruppen werden über ein Zufallsverfahren ermittelt. Der Austausch soll in zeitlich sehr begrenzter Form erfolgen.

Anschließend erfolgt ein Austausch im Plenum mit Sicherung an der Tafel: Welche Handlungsempfehlung kann unter Berücksichtigung des jeweiligen ethischen Handlungsprinzips getroffen werden? Soll eine Menschengruppe überfahren werden oder sollen die beiden Menschen im Auto sterben? Gegebenenfalls wird bereits eine dritte Position vertreten, dass es gar nicht möglich ist, eine konkrete Handlungsempfehlung auszusprechen, allerdings sollte hier auch eine Begründung erfolgen.

Ergebnisse der Fallanalyse

Folgende Ergebnisse werden antizipiert:

  1. Die Handlungsempfehlung aus utilitaristischer Perspektive würde lauten, dass eine Person überfahren werden soll, da diese Handlung insgesamt das kleinere (quantitative wie auch qualitative) Übel darstellt.
  1. Eine Entscheidung ist aus der Perspektive des kategorischen Imperativs nicht möglich zu treffen. Man kann zwar ein allgemeines Gesetz formulieren, das besagt, dass ein Leben zugunsten mehrerer Leben geopfert werden soll, aber dieses Gesetz auch zu wollen, ist nach Kant nicht möglich. Begründung: Wenn es dieses Gesetz geben würde, stünde dieses im Widerspruch zur Menschheitszweckformel: der einzelne Mensch würde nicht „zugleich als Zweck“, sondern „bloß als Mittel“ gebraucht. Das verbietet sich aber, sodass am Ende nicht Leben gegen Leben abgewogen werden kann. Man kann der Automobilindustrie aus dieser Perspektive also keine Handlungsempfehlung geben.

Tafelbild

Wie soll ein Fahrzeug reagieren, wenn es zu einer unausweichlichen Kollision kommt?

zwei Personen sollen im Auto sterbenmehrere Personen sollen überfahren werdenEntscheidung nicht möglich
  • geringeres Übel,
    quantitativ und qualitativ (UT)
  • aus Perspektive des UT zu vertreten
  • größeres Übel,
    quantitativ und qualitativ (UT)
  • aus Perspektive des UT nicht zu vertreten
Abwägen von Menschenleben verbietet sich,
da Widerspruch zur Zweck-Mittel-Relation:
Man kann Kollision nur geschehen lassen,
unabhängig davon, ob zwei oder mehrere
Menschen sterben (KI)
Legende: UT – Utilitarismus; KI – kategorischer Imperativ

Vertiefung

Nachdem die Argumente ausgetauscht worden sind, sollen die Lernenden ein abschließendes und begründetes Urteil schriftlich (ggf. zeitbedingt auch mündlich) formulieren (Kopiervorlage M 4). Die Frage ist noch offen, ob für die Empfehlung das Handlungsprinzip des Utilitarismus (zwei Menschen töten) oder des kategorischen Imperativs (Entscheidung nicht möglich) zugrunde gelegt werden soll.

Jeweils eine Position soll anschließend im Plenum vorgestellt werden. Besonders interessant ist hier ein erneutes Meinungsbild, welche Position die Jugendlichen vertreten und ob ggf. eine Änderung der Position im Vergleich zum Beginn der Stunde stattgefunden hat (fakultativ).

Reflexion

Die Lernenden sollen zum Ende der Stunde die Tragfähigkeit utilitaristischer und deontologischer (pflichtgemäßer) Grundsätze zur Orientierung in Fragen des ethischen Handelns bewerten. Antizipierte Antworten: Vorteile Utilitarismus: größtes Glück/größter Nutzen werden verwirklicht, geringstes Leid für alle von der Handlung Betroffenen; Nachteil Utilitarismus: Mathematisierung der Ethik: Menschen wird ein moralischer Wert zugemessen; Vorteil kategorischer Imperativ: Objektivität, höchster moralischer Anspruch; Nachteil kategorischer Imperativ: in schwierigen ethischen Fällen teilweise keine Handlungsempfehlung möglich (bzw. Empfehlung des Nicht-Handelns).

Kompetenzorientierte Lernziele

Hauptlernziel

Die Schülerinnen und Schüler erarbeiten eine philosophische Antwort auf der Grundlage utilitaristischer und deontologischer Handlungsgrundsätze zur Orientierung in einer Grundfrage moralischen Handelns.

Das angesprochene Hauptlernziel basiert auf dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen Philosophie.  Es spricht inhaltliche Schwerpunkte und Kompetenzerwartungen der Methodenkompetenz, Urteilskompetenz und Handlungskompetenz an.

Weitere Lernziele

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (Methodenkompetenz)
  • erörtern argumentativ abwägend philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Positionen und Denkmodelle (Urteilskompetenz)
  • beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher Fragen und gegenwärtig gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (Handlungskompetenz)
Kernlehrplan für die Sekundarstufe II in Nordrhein-Westfalen. Philosophie. Hrsg. vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW. Düsseldorf 2013.
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Über den Autor

Stefan Düfel

Ich bin Philosophiedidaktiker und Lehrer für Philosophie und Deutsch an einem Gymnasium.

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