Hochzeiten und Trauungen haben im Sommer Hochsaison. Ihr habt vielleicht gerade selbst an einer Hochzeitsfeier teilgenommen. Eure Schülerinnen und Schüler sind zwar noch nicht im heiratsfähigen Alter, aber sie werden Trauungen und Hochzeitsfeste als Gäste kennen oder kennenlernen. Hier bieten wir euch ein kurzgefasstes „Was ist was?“.
Katholische Trauung
Aus katholischer Sicht ist die Ehe ein Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Durch diesen sakramentalen Charakter ist die Ehe etwas „Heiliges“. Deshalb kann sie niemals aufgelöst werden. Selbst wer katholisch getraut und geschieden ist, gilt nach katholischem Eherecht immer noch als verheiratet und kann sich nicht noch einmal kirchlich trauen lassen. Wenn eine katholisch geschlossene Ehe vor einem Kirchengericht annulliert wird, heißt das nur, dass festgestellt wurde: Diese Ehe hat nie existiert, weil beispielsweise kein Wille zur Treue bis in den Tod da war oder keine Bereitschaft, Kinder zu bekommen. Obwohl die Eheleute sich das Ehesakrament selbst spenden, ist der Priester der entscheidende Zeuge für die katholische Eheschließung. Nur mit einer katholischen Trauung sind Katholiken „richtig“ verheiratet, die standesamtliche Trauung ist dabei eine (notwendige) „Vorstufe“.
Evangelische Trauung
Luther hat die Ehe deswegen nicht für ein Sakrament gehalten, weil sie nirgendwo in der Bibel „angeordnet“ ist. Das ist anders bei Taufe und Abendmahl: Am Ende des Matthäusevangeliums gibt es einen „Taufbefehl“, und vom letzten Mahl, das Jesus vor seinem Tod mit seinen Jüngern feiert, haben alle Evangelien Jesu „Anweisung“ überliefert: „Das tut zu meinem Gedächtnis.“1 Bei einem evangelischen Gottesdienst anlässlich einer Heirat (evangelische Trauung) gilt das Ehepaar bereits als vollgültig verheiratet, wenn es den Traugottesdienst betritt: „Liebes Ehepaar“, sagt der Pfarrer oder die Pfarrerin. Nicht: „Liebes Brautpaar!“ Bei den Trau-Fragen spielt keine Rolle, ob die beiden einander wirklich heiraten wollen, denn sie sind ja schon wirklich verheiratet. Erfragt wird vielmehr die Bereitschaft, diesen Partner oder diese Partnerin aus Gottes Hand zu nehmen. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Liebe, die man „gefunden“ hat, ein Geschenk Gottes ist. Wer an seinem Eheversprechen scheitert und sich scheiden lässt, soll bedenken, welche Anteile er selbst daran hat. Dann ist es möglich, auch ein zweites Mal kirchlich zu heiraten.
Ökumenische Trauung
Der Ausdruck ist etwas irreführend. Denn eine ökumenische Trauung ist nur eine evangelische Trauung im Beisein eines katholischen Priesters oder aber eine katholische Trauung im Beisein eines evangelischen Pfarrers oder einer evangelischen Pfarrerin. Es gibt diese Form seit 1971. Der katholische Ehepartner ist kirchenrechtlich dann katholisch verheiratet, wenn die Trauzeremonie (Segnung der Ringe und Trauversprechen) von einem katholischen Priester in einer katholischen Kirche vorgenommen wird. Wird die Zeremonie von einer evangelischen Pastorin vorgenommen und hält der katholische Priester „nur“ die Trauansprache, gelten die Eheleute nicht als katholisch verheiratet.
Alle drei Formen kirchlicher Trauungen kosten übrigens nichts, denn die Priester, Pfarrerinnen und Pfarrer werden von ihren Kirchen, also von euren Kirchensteuern bezahlt.
Freie Trauung
Für eine freie Trauung entscheiden sich meistens Paare, denen das Standesamt zu wenig ist, die aber keiner Kirche angehören oder das Zugehörigkeitsgefühl zu ihrer Kirche verloren haben oder für die ein Kirchenraum unbekanntes Gelände ist. Es kann auch sein, dass einer oder beide in einer Sondergemeinschaft getauft wurden – mit anderen Riten als nur Wasser und dem biblischen Taufspruch aus Matthäus 28,19. Das ist z. B. bei der „Christengemeinschaft“ der Fall; deshalb werden solche Taufen offiziell nicht von den evangelischen Kirchen und der katholischen Kirche anerkannt. In der „Magdeburger Erklärung“ von 2007 könnt ihr Genaueres nachlesen.
Wie aber läuft eine solche freie Trauung ab? Und wovon ist sie „frei“? In entsprechenden Werbebroschüren kann man lesen, „frei” stehe für Individualität: Kein Kirchenraum ist nötig, wie bei einer katholischen Trauung, das Paar kann alles nach eigenen Wünschen und Vorstellungen entscheiden. Der Redner oder die Rednerin ist nur dem Paar verpflichtet, das für diese Dienstleistung auch zahlt. Der Kunde ist König. Nichts ist vorgegeben. Insofern hat das Paar alles in der Hand. Es gibt nichts, was nicht möglich oder erlaubt wäre. Für viele Menschen ist diese Form der Selbstbestimmung attraktiv. Sie schafft Sicherheit an einem wichtigen Wendepunkt des Lebens. Ein Abgleich mit den Freiheiten innerhalb des Rahmens einer kirchlichen Trauung wird meist gar nicht mehr vorgenommen.
Zum Material
Das Material enthält zwei persönliche Perspektiven: die einer Patentante, die zwar Verständnis zeigt für die Idee ihrer Patentochter, die Form der freien Trauung zu wählen, die ihr aber dennoch rät, die Möglichkeiten einer evangelischen Trauung auszuloten, also den oben beschriebenen Abgleich vorzunehmen. Die andere Perspektive ist die einer jungen Frau, die in ihrer Familie schon an zwei freien Trauungen als Gast teilgenommen hat, aber auch evangelische Trauungen aus der Gastperspektive kennt.
Brief- und Interviewform kommen euren Schülerinnen und Schülern sicher entgegen. Ihr solltet Raum lassen für spontane Kommentare und nicht nur die Aufgaben auf den beiden Arbeitsblättern bearbeiten lassen. Schön wäre es auch, wenn eigene Erfahrungen eurer Schülerinnen und Schüler einfließen können. Die Informationen zur katholischen Trauung (sakramentaler Charakter, Gültigkeit bis zum Tod) müssen nur dann thematisiert werden, wenn dazu Fragen auftauchen.
1 Die Bibel nach Martin Luthers Übersetzung, revidiert 2017, © 2016 Deutsche Bibelgesellschaft, Stuttgart


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